Gruppe anmelden

Bitte lesen Sie zuerst die Teilnahmebedingungen vollständig durch:

Selbstverständnis

Die Monnem Pride (CSD in Mannheim) wird jährlich als Demonstration für queere Rechte und gegen Diskriminierung an queeren Menschen veranstaltet.

Anmeldung & Bestätigung

a. Teilnahmeberechtigung
An der Monnem Pride teilnehmen können Initiativen, Vereine, Parteien oder Organisationen (z.B. queere Firmennetzwerke) die sich außerhalb der Demonstration erkennbar für den Abbau von Diskriminierung und die Rechte queerer Menschen einsetzen und an der Gleichberechtigung queerer Menschen in der Region und Deutschland arbeiten. Für die Besucher*innen sollte bei allen Teilnehmenden ein eindeutig erkennbarer Bezug zur queeren Community und dem jährlichen Thema bzw. Motto der Monnem Pride hergestellt werden.

Teilnehmende Gruppierungen müssen in direktem Zusammenhang mit der politischen Demonstration stehen und dürfen keinen gewerblichen oder rein werblichen Charakter (z.B. reine Bewerbung eines Unternehmens oder Verkauf von Produkten) aufweisen.

Personen und Organisationen, die nicht mit dem o.g. Selbstverständnis oder den Richtlinien der Demonstration einhergehen, die extremen Parteien oder Organisationen angehören, der extremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind bei unserer Demo nicht willkommen und werden von einer Teilnahme ausgeschlossen.

b. Anmeldeprozedur
Die Teilnahme mit einer Fußgruppe oder einem (motorisierten) Fahrzeug muss vorab per Anmeldeformular (siehe Webseite) angemeldet werden. Eine Anmeldung berechtigt noch nicht zur Teilnahme. Jede Anmeldung wird auf die Einhaltung der Richtlinien geprüft und durch eine Teilnahmebestätigung legitimiert. Dies gilt vor allem für motorisierte Fahrzeuge und die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien (siehe 3a und 3b). Erst nach dem Erhalt einer Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als erfolgreich abgeschlossen.

Anmeldeschluss für das aktuelle Jahr ist der 20.06.2025.

Inhaltliche Anforderungen

Die Demonstration ist für die gesamte Gesellschaft und Menschen aller Altersgruppen frei zugänglich. Aus diesem Grunde sind Aktivitäten, die dem Jugendschutz widersprechen zu unterlassen und können zu einem Ausschluss führen. Zusätzlich gilt ein striktes Waffen-, Drogen-, Alkohol- und Uniformierungsverbot (ausgenommen Fetischkleidung). Das Mitführen von Waffen oder Konsumieren von Drogen Alkohol und/oder jugendgefährdenden Substanzen oder Produkten führt zum sofortigen Teilnahmeausschluss an der Demonstration.

a. Gestaltung
Die zur Darstellung des jährlichen Mottos bzw. Themas der Monnem Pride genutzte Fläche muss mindestens 50 % der Fläche betragen, die zur textlichen oder grafischen Darstellung an Fahrzeugen genutzt wird. Das gewählte (politische) Motiv muss verpflichtend an beiden Seitenteilen des Fahrzeuges angebracht werden. Nur so lässt sich der politische Charakter der Demonstration gegenüber der Versammlungsbehörde darstellen. Die verbliebenen 50 % können zur Platzierung von werblichen Inhalten wie z.B. Logos, Bildern oder Internetadressen genutzt werden. Die Bewerbung von Waffen, Drogen, jugendgefährdenden Substanzen oder Produkten ist jedoch weiterhin nicht gestattet und führt zum Ausschluss von der Demonstration.

b. Kontrolle
Um die Einhaltung der Gestaltungs- und Demonstrationsrichtlinien zu überprüfen, ist jede angemeldete Gruppe dazu verpflichtet den Entwurf für die Gestaltung der Fahrzeuge bis zum 05.07.25 bei Monnem Pride unter info@monnempride.de einzureichen und freigeben zu lassen.

Bitte nutzt dafür gängige Formate wie PDF, JPG oder PNG.

Organisatorische Anforderungen

a. Allgemeines

Den allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen die ordnungs- und polizeibehördlichen Auflagen zugrunde und sind bindend für die Teilnahme an der Demonstration: Sie beschreiben die Teilnahme an einer politischen Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Auflagen, die nach Paragraf 15 Versammlungsgesetz im Vorfeld der Demonstration von der Ordnungsbehörde erlassen werden, werden Bestandteil dieser Vereinbarung. Insofern verpflichten sich die Teilnehmenden diese Auflagen sowie spätere Anweisungen der Polizeikräfte vor Ort, Folge zu leisten. Teilnehmende, die sich nicht an die Auflagen halten, werden in Abstimmung mit den Polizeikräften vor Ort umgehend von der Teilnahme an der Demonstration ausgeschlossen.

Getränke dürfen während der Versammlung nur in Plastikbehältnissen und Kartonverpackungen mitgeführt werden. Verboten sind Glasflaschen, auch bruchsichere Glasflaschen. Werden dennoch Glasflaschen beim Aufbau mitgeführt, werden diese direkt von Monnem Pride Order*innen entsorgt!

Mitgeführte Transparente/Schilder dürfen an Stangen mit einer maximalen Länge bis 2 m angebracht sein. Das Mitführen von Metallstangen ist untersagt. Transparente/Schilder müssen auf flexiblen Trägermaterialien aufgebracht sein bzw. aus diesen bestehen.

Um Müll zu verhindern, dürfen  keine Flyer, Gegenstände usw. in die Zuschauenden geworfen werden – weder vom Wagen, noch aus der Fußgruppe heraus. Stattdessen dürfen Flyer etc. Personen nur direkt in die Hand gegeben werden.

Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Wasserpistolen oder ähnlichen auf die Besucher*innen zu schießen.

b. Versammlungsleitung

Anmeldung der Demonstration durch Monnem Pride e.V., G7 14, 68159 Mannheim. Durchgeführt wird sie von Susanne Hun, in der Rolle als Versammlungsleitung. Den Anweisungen der Versammlungsleitung ist Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Demonstration, ob zu Fuß, mit dem Rad oder motorisiert, erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung der Versammlungsleitung, der eingesetzten Ordner*innen und Mitglieder des Organisationsteams (Orga-Team) ist für jegliche Schäden ausgeschlossen, sofern geltende Gesetze nichts anderes vorsehen. Ebenso sind Schadenersatzforderungen bei einer eventuellen Absage der Demonstration oder Ausschluss oder Versagung genehmigter Hilfsmittel der Demonstration ausgeschlossen. Alle teilnehmenden Initiativen, Vereine, Parteien und Organisationen stellen sicher, dass der Charakter der politischen Demonstration erhalten bleibt. Eine Rückerstattung der Umlage bei Nichteinhaltung diese Teilnahmebedingungen als Ganzes oder Teile dessen erfolgt nicht.

c. Gruppenleitung

Jede Gruppe muss zwei hauptverantwortliche Personen als Gruppenleitung bestimmen. Die Gruppenleitung muss zwingend vor der Demonstration, sowie während der Demonstration per Mobiltelefon erreichbar sein und in der Lage sein, Fragen der Versammlungsleitung zu beantworten. Die Gruppenleitung ist verantwortlich für die Sicherheit der Gruppe und der Fahrzeuge, der Bereiche rund um die Fahrzeuge, ist Ansprechperson und muss bei auftretenden Problemen umgehend die Versammlungsleitung oder ein zuständiges Orgateam-Mitglied informieren. Bitte tragt bei der Onlineanmeldung die Namen der Personen sowie deren Handynummer ein. Für die Einhaltung der Bedingungen des Ordnungsamtes ist formal die fahrzeugführende Person verantwortlich.

d. Ordner*innen

Jede Gruppe ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Dauer der Demonstration von Ordner*innen („Radengel“) sichern zu lassen. Die Organisation dieser Ordner*innen obliegt den Gruppen selbst. Ordner*innen müssen zum Zeitpunkt der Demonstration volljährig, nüchtern und zurechnungsfähig sein. Bei Gruppen mit Fahrzeugen müssen diese mit zusätzlichen Personen (im folgenden Radengel genannt) abgesichert werden.

  • PKW (auch VW-Bus) – 4 Radengel
  • LKW bis 7 Meter – 6 Radengel
  • LKW ab 7 Meter / Bus – 8 Radengel

Zur Sicherung muss ein umlaufendes Seil verwendet werden. Bitte achtet darauf das das Seil lang genug ist. Zwischen Seil und Fahrzeug dürfen KEINE Personen sich befinden, und der Abstand zum Fahrzeug muss umlaufend mindestens 1m betragen. Radengel haben eine besondere Verantwortung und sind ab dem Start bis zum Ende der Demonstration verpflichtet, keine weiteren Aufgaben, wie Flyer/Merch verteilen etc., neben der Hauptfunktion als Radengel zu übernehmen. Wir empfehlen, den Einsatz eines Seiles nur durch geübte Ordner*innen vorzunehmen!

Fußgruppen und Zweiradgruppen bis 20 Teilnehmer müssen jeweils mindestens zwei Ordner*innen stellen.

Die Ordner*innen müssen bei der Einweisung vor Beginn der Demonstration verpflichtend anwesend sein und sich jederzeit gegenüber der Polizei ausweisen können. Jede*r Ordner*in sollte zur Kennzeichnung für die Zeit der Demo eine Warnweste tragen.

Bei Unklarheiten über die genaue Anzahl der Ordner*innen bitten wir um Rückfrage, damit am Tag der Demonstration keine Diskussionen entstehen.

Am 22.06.25 findet von 11 bis 16 Uhr im QZM die verpflichtende Sicherheitsunterweisung (ca. 2 Stunden) mit anschließender Festlegung der Wagenreihenfolge statt. Die Sicherheitsunterweisung ist für alle angemeldeten Gruppen verpflichtend, um an der Demo teilnehmen zu können.

Der Feedback-Termin findet am 23.07.25 ab 17 Uhr im QZM statt.

 e. Umwelt

Auch unsere Demo verursacht Müll. Wir bitten alle Teilnehmenden EINDRINGLICH, Müll zu vermeiden. Daher untersagen wir den Einsatz von Konfettikanonen und sogenannten „Konfetti Shootern“. Vor allem „Shooter“ verwenden in der Regel eine Art Alufolie, die sich nur manuell und schwer entfernen lässt und nicht oder nur schwer biologisch abbaubar ist.

Glitzer-Makeup, das verwendet wird, sollte biologisch abbaubar sein. Achtet darauf, dass Materialien nachhaltig sein sollten.  

Der anfallende Müll ist so gering wie möglich zu halten und selbst zu entsorgen (z.B. durch ausreichendes Mitführen von Müllbehältern). Der angefallene Müll darf weder im Aufstellbereich, auf der Strecke noch im Auflösungsbereich entsorgt werden. Zuwiderhandlungen werden pauschal in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Entsorgungskosten an die Gruppenleitung erfolgt zusätzlich.

Im Hinblick auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes bitten wir die Teilnehmenden, etwaige Stromerzeuger und Fahrzeuge erst kurz vor Anfang des Demo-Zuges anzulassen.

Auf der Demonstration werden Fußgruppen bevorzugt. Wir bitten, von großen LKWs abzusehen.

f. Werbematerial

Das Verteilen von rein kommerziellen Werbematerialien, Gutscheinen, Veranstaltungshinweisen von z. B. nicht queeren Unternehmen ist untersagt und wird durch das Ordnungsamt ggfs. verfolgt. Es sind nur Werbematerialien erlaubt, die die politische Forderung der jeweiligen Gruppe, Veranstaltungshinweise für queere Events oder aber z.B. bei Vereinen deren Tätigkeitsfeld beschreiben. Werbematerialien und andere Give-Aways müssen persönlich übergeben werden (nicht durch die Ordner*innen). Das Werfen von Flyern in das Publikum ist untersagt (Müllvermeidung).

Jugendgefährdende Substanzen und Inhalte sind nicht als Werbematerialien oder Give-Aways zugelassen. Vor allem das Verteilen von Alkohol ist strengstens verboten. Werbematerialien sollten gezielt und verantwortungsbewusst eingesetzt werden, um Müll zu vermeiden.

Fahrzeuge

a. Anforderungen

Für Fahrzeuge (motorisiert und nicht motorisiert) und Beschallungsanlagen besteht eine Anmeldepflicht. Die Meldung muss vorab mit der Online-Anmeldung erfolgen.

Fahrzeuge, die nicht angemeldet sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dies wird zu Beginn der Demo vom TÜV geprüft. Die Fahrzeuge müssen geeignet sein, die Strecke ohne Probleme zu befahren. Dies schließt das Passieren verengter Fahrbahnen, teilweise mit parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand, sowie das Fahren enger Kurven ein. Die Ladefläche darf nicht ausgefahren sein, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Für die Höhe und Breite der Aufbauten gilt § 22 Abs. 2 StVO. Die maximale, zulässige Wagenhöhe vom Boden bis zum höchsten Punkt der Aufbauten bzw. Personen beträgt 4,00m, die Breite 2,55m und die Länge 18,00m.

Ausgeschlossen sind:
• Pferde und andere Zugtiere, sowie Fahrzeuge, die für das Ziehen durch diese bestimmt sind (z.B. auch Sulkies)
• Offene, doppelstöckige Busse (sofern oben Personen mitfahren sollen)
• Bierbikes und Segways, sowie vergleichbare Fahrzeuge

Die Ladefläche von LKWs muss eben, tritt- und rutschfest sein. Die Standfläche ist durch ein ausreichend hohes Gitter bzw. eine entsprechende Brüstung zu sichern (obere Kante 100 cm – 120 cm über Stehfläche sowie mindestens ein Zwischenzug auf halber Höhe). Pro Person ist mindestens 0,5 qm Stellfläche vorzusehen.

Die anmeldende Gruppe hat die Eignung des Fahrzeugs in Bezug auf die Strecke sicherzustellen und eine fahrzeugführende Person zu stellen, die im Umgang mit dem Fahrzeug geübt ist, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und diese auch mitführt.

Während der Fahrt darf weder aufgestiegen noch abgestiegen werden. Auch der Aufenthalt auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern, den eventuell montierten Lautsprecherboxen o.Ä. ist nicht gestattet. Beim Transport von Personen auf den Fahrzeugen sind die Bestimmungen des § 21 StVO zu beachten. Es darf nicht mit offener Ladefläche gefahren werden.

Die Polizei wird mit dem TÜV alle Fahrzeuge vor Beginn der Demonstration sichten und abnehmen. Im Bedarfsfall kann die Polizei Fahrzeuge vor Beginn oder während der Demonstration aus dem Demonstrationszug ausschließen.

b. Brandschutz

Die Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Tragende Bauteile, unter denen sich Personen aufhalten, müssen feuerbeständig sein. Für die Dekoration muss schwer entflammbares Material verwendet werden.

Bei der Auswahl der Dekomaterialien ist darauf zu achten, dass die Materialien der Brandschutzklasse „B1 schwerentflammbar“ nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen.

Feuer und offenes Licht ist auf den Fahrzeugen verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Gasflaschen dürfen nicht auf der Ladefläche mitgeführt werden. Es muss eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Kästen mitgeführt werden.

c. Beschallung

Musik muss im Voraus angemeldet werden. Die Lautstärke der Beschallungsanlagen darf den zulässigen Schalldruckpegel von 90 dB(A) nicht überschreiten. Dieser Maximalwert ist durch entsprechende technische Einrichtungen (wie z.B. den manipulationssicheren Einbau eines Limiters) sicherzustellen.

Musik darf nur während der Demonstration gespielt werden. Bei der Aufstellung, Einweisung der Ordner sowie nach Ende der Parade muss die Musik abgestellt werden. Bei der Musikauswahl bitten wir euch, von diskiminierenden Inhalten und von diskriminierenden Künstler*innen abzusehen.

Gruppen, die sich nicht an diese Auflage der Ordnungsbehörden halten, wird umgehend für den weiteren Verlauf der Demonstration die Nutzung eines genehmigten Hilfsmittels (Fahrzeuge, Beschallungsanlagen etc.) untersagt werden. In diesem Fall wird die Beschallungsanlage abgeschaltet und das Fahrzeug bis auf die Gruppenleitung geräumt. Die Gruppe kann für den Rest der Demonstration als Fußgruppe weiterhin teilnehmen.

Es wird maximal eine Verwarnung ausgesprochen! Nur durch diese drastischen Maßnahmen können weitergehende Vorgaben der Ordnungsbehörde für die Zukunft (wie z.B. Einmessung und Versiegelung der Anlage durch einen vereidigten Sachverständigen etc.) vermieden werden. Wir sind daher bestrebt, solche kostenintensiven Maßnahmen im Interesse aller Beteiligten abzuwenden.

Kosten

Die Organisation und Durchführung des CSD und der Demonstration wird ausschließlich ehrenamtlich organisiert verursacht jedoch jedes Jahr hohe Kosten, insbesondere für GEMA, Absperrungen, Toiletten, Sicherheitsdienst, Kommunikationstechnik, Rettungskräfte und Gebühren. Um einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit aller Besucher*innen zu gewährleisten müssen wir Anteile der Kosten umlegen. Die Umlage orientiert sich dabei an der angemeldeten Initiative, Verein, Partei oder Organisation und sieht wie folgt aus:

Kommerzielle Gruppen:

  • 150 € Fußgruppe
  • 300 € PKW
  • 500 € LKW bis 7,5 t
  • 800 € LKW über 7,5 t

Gemeinnützige Vereine / Gruppen:

  • Fußgruppen sind kostenlos
  • 75 € PKW
  • 125 € LKW bis 7,5 t
  • 250 € LKW über 7,5 t

Grundsätzlich sind 50 € GEMA-Gebühren fällig, wenn Musik abgespielt wird.

Die Bezahlung der Gebühren muss bis spätestens 05.07.25 erfolgen. Diese ist auch Voraussetzung für die Teilnahme an der Demonstration.

Kontodaten:

Kontoinhaber*in: Monnem Pride e.V.
IBAN: DE82 6709 0000 0098 6028 01
BIC: GENODE61MA2
Kreditinstitut: VR Bank Rhein-Neckar
Verwendungszweck: Monnem Pride Demo / Name der Gruppe

Die Bezahlung der Gebühren muss bis spätestens 05.07.25 erfolgen. Diese ist auch Voraussetzung für die Teilnahme an der Demonstration. Wie immer gilt, Spenden sind willkommen, gerade wegen der gestiegenen Kosten.

Hier gibt es die Teilnahmebedingungen als Download:


Monnem Pride – Anmeldung Demo 2025
Hier könnt ihr euren Verein, Organisation oder Institution mit queerem (oder generell sozialem) Bezug zur Demo im Rahmen des Christopher Street Day – der Monnem Pride – anmelden. Diese findet am 12.07.2025 in Mannheim statt. Für Vereine bieten wir die kostenfreie Möglichkeit an, als Fußgruppe mitzulaufen. Solltet ihr eine andere Form des Engagements im Sinn haben, meldet euch gerne. Grundlage für eine erfolgreiche Anmeldung ist die Anerkennung und Einhaltung der Teilnahmebedingungen.
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Art der Teilnahme (kommerzielle Gruppe / gemeinnützige Gruppe)
Wenn Musik abgespielt wird, berechnen wir 50 € extra für GEMA-Gebühren.
Pro 10 Teilnehmende ist eine Order*in zu stellen, Armbinden / Westen bitte selbst mitbringen.

Vereinskonto:

Kontoinhaber*in: Monnem Pride e.V.
IBAN: DE82 6709 0000 0098 6028 01
BIC: GENODE61MA2
Kreditinstitut: VR Bank Rhein-Neckar

Die Bezahlung der Gebühren muss bis spätestens 05.07.25 erfolgen. Diese ist auch Voraussetzung für die Teilnahme an der Demonstration. Wie immer gilt, Spenden sind willkommen, gerade wegen der gestiegenen Kosten.

Wenn ihr das Monnem Pride Logo für Dekorationszwecke auf Bannern oder Fahrzeugen nutzen wollt, könnt ihr es hier als PNG oder SVG downloaden:

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