Zeigt sie an!

🚨 In akuten Notfällen: Sofort Hilfe holen!

Wenn du dich gerade in einer gefährlichen oder bedrohlichen Situation befindest, rufe sofort den Notruf unter 110 an.

  • Die Polizei kann in akuten Gefahrenlagen schnell eingreifen.
  • Bei medizinischen Notfällen wähle den Rettungsdienst unter 112.

👉 Wichtig: Diese Seite bietet Informationen und Unterstützung für das Erstatten von Anzeigen und die Zeit nach einem Vorfall. In akuten Situationen zögere bitte nicht, direkt Hilfe zu holen.

Monnem Pride steht für Sichtbarkeit, Solidarität und Sicherheit für alle queeren Menschen. Doch wir wissen auch: Selbst in unseren geschützten Räumen kann es zu queerfeindlichem, diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten kommen – auf der Demo, beim Straßenfest oder drumherum.

Du bist nicht verantwortlich fĂĽr das, was dir passiert ist und du hast das Recht, dich zu wehren.
Ob du dich entscheidest, Anzeige zu erstatten oder UnterstĂĽtzung zu suchen: Du gehst diesen Weg nicht allein. Diese Seite soll dich dabei unterstĂĽtzen, mit solchen Erfahrungen nicht allein zu bleiben.

Gemeinsam schaffen wir Räume, in denen wir sichtbar und sicher sein können – am 12. Juli und an jedem anderen Tag.

Viele Betroffene zögern, nach diskriminierenden oder übergriffigen Erlebnissen Anzeige zu erstatten – aus Angst, Scham oder Unsicherheit. Das ist absolut nachvollziehbar. Gleichzeitig kann eine Anzeige ein kraftvoller Schritt sein: für dich selbst, für andere und für gesellschaftlichen Wandel.

Anzeigen setzen klare Grenzen, schaffen Sichtbarkeit für strukturelle Probleme und helfen langfristig dabei, Veränderungen durchzusetzen – auch auf polizeilicher und juristischer Ebene.

Damit machen wir sichtbar, was sonst oft ignoriert wird.

Hier sind einige GrĂĽnde, warum es sich lohnt, diesen Schritt zu gehen:

  • Rechtliche Konsequenzen setzen klare Grenzen – diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten darf nicht folgenlos bleiben.
  • Betroffene stärken – eine Anzeige kann ein wichtiger Schritt zur Selbstermächtigung sein.
  • Solidarität zeigen – auch wenn du Zeug*in bist: Anzeige erstatten heiĂźt, andere zu schĂĽtzen.
  • Strukturen sichtbar machen – viele Fälle werden nicht gemeldet; Anzeigen helfen, das AusmaĂź queerfeindlicher Gewalt zu dokumentieren.
  • Langfristige Veränderungen fördern – nur wenn Fälle öffentlich werden, können Polizei, Justiz und Politik gezielter handeln.
  • Prävention ermöglichen – Täter*innen wissen: ihr Verhalten bleibt nicht unbeachtet.

Ob du direkt zur Polizei gehst oder lieber online Anzeige erstattest – du hast mehrere Möglichkeiten, aktiv zu werden. Wichtig ist: Du musst nicht alles sofort tun. Nimm dir die Zeit, die du brauchst.

Hier zeigen wir dir, wie du in Mannheim vorgehen kannst und worauf du achten solltest, damit deine Anzeige ernst genommen und weiterverfolgt wird.

Wenn du dich aus Sicherheitsgründen unwohl dabei fühlst, deine private Adresse in einer Anzeige anzugeben, kannst du eine alternative ladungsfähige Adresse als Zustelladresse verwenden. So kannst du Anzeige erstatten, ohne deine persönlichen Daten preiszugeben.

Beispiele für solche Adressen sind zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Beratungsstelle oder Opferhilfeeinrichtung, sofern sie diesen Service anbietet, oder eine Vertrauensperson, die schriftlich zustimmt und zuverlässig erreichbar ist.

Wenn du keine sichere Adresse hast, die du angeben kannst, unterstĂĽtzen wir dich. FĂĽr Anzeigen im Zusammenhang mit dem Monnem Pride kannst du bis einen Monat nach der Veranstaltung eine von uns freigegebene Adresse nutzen.

Alle Infos dazu, wie das genau funktioniert und was du dafür tun musst, findest du hier: Community Adresse nutzen – so geht’s →

Wenn du möchtest, kannst du persönlich zu einer Polizeiwache gehen und dort Anzeige erstatten. In Mannheim gibt es mehrere Anlaufstellen, bei denen du unabhängig vom genauen Ort des Vorfalls Anzeige erstatten kannst. Eine Übersicht aller Polizeireviere in Mannheim findest du auf der offiziellen Seite der Polizei Baden-Württemberg. Dort kannst du die nächstgelegene Wache suchen und dich auch vorab telefonisch informieren.

FĂĽr viele Betroffene kann die Online-Wache eine niedrigschwelligere und angenehmere Alternative sein, um den ersten Schritt digital und in Ruhe von zu Hause aus zu gehen.

Wichtig: Die Anzeige über die Online-Wache ist der persönlichen Anzeige vor Ort rechtlich gleichgestellt und wird genauso von der Polizei bearbeitet.

Tipps fĂĽr eine wirksame Anzeige

Was sollte in deiner Anzeige stehen?

  • Beschreibe so genau wie möglich, was passiert ist:
    • Wer war beteiligt?
    • Was wurde gesagt oder getan?
    • Wann (Datum und Uhrzeit) und wo (Ort, z. B. StraĂźenname, Veranstaltung) ist es passiert?
    • Gab es Abläufe davor oder danach, die relevant sein könnten?
  • Bleib bei den Fakten. Wenn du Vermutungen oder GefĂĽhle schildern möchtest, kennzeichne diese deutlich (z. B. „Ich hatte das GefĂĽhl, dass…“).

Beweise sichern

  • Sichere vorhandene Beweise:
    • Screenshots von Nachrichten oder Social-Media-Beiträgen
    • Fotos oder Videos
    • Kleidung mit sichtbaren Spuren (nicht waschen!)
    • Zeug*innenaussagen (Namen und Kontaktmöglichkeiten notieren)
  • Notiere dir sofort nach dem Vorfall alles Wichtige, solange deine Erinnerung frisch ist. Auch ein handschriftliches Protokoll kann hilfreich sein.

Lass dich unterstĂĽtzen

  • Du musst nicht allein Anzeige erstatten:
    • Beratungsstellen wie das PLUS, ADB oder Leuchtlinie können dich begleiten.
    • Du hast das Recht auf eine*n Dolmetscher*in oder eine Begleitperson.
  • Du darfst eine alternative ladungsfähige Adresse angeben, wenn du nicht möchtest, dass deine private Adresse in den Unterlagen auftaucht. Mehr Infos dazu hier.

Und sonst?

  • Du kannst auch später noch Anzeige erstatten, je nach Tatbestand verjähren manche Vorfälle erst nach Jahren. Lass dich hierzu ggf. juristisch beraten.
  • Auch wenn es keine Beweise gibt, ist eine Anzeige möglich und kann wichtig sein – z. B. um Muster sichtbar zu machen oder Täter*innen zu stoppen.
  • Du entscheidest, ob du anzeigen möchtest. Es gibt keine Pflicht. Aber: Jede Anzeige kann dazu beitragen, dass Gewalt und Diskriminierung nicht folgenlos bleiben.
Strafanzeige, Strafantrag & Antragsdelikt – was ist was?

Strafanzeige

Eine Strafanzeige bedeutet: Du teilst der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit, dass eine Straftat passiert ist.

  • Das kann jede Person tun – auch wenn man selbst nicht betroffen ist (z. B. Zeug*innen).
  • Die Anzeige bringt das Verfahren ins Rollen, aber noch nicht automatisch vor Gericht.

Strafantrag

Ein Strafantrag ist mehr als eine Anzeige: Damit forderst du ausdrücklich, dass die Täter*innen strafrechtlich verfolgt werden.

  • Bei bestimmten Delikten ist dieser Antrag zwingend nötig, damit die Staatsanwaltschaft aktiv wird.
  • Nur Betroffene selbst (oder gesetzliche Vertretungen) dĂĽrfen einen Strafantrag stellen.
  • Wichtig: Ein Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Tat gestellt werden!

Was ist ein Antragsdelikt?

Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, bei der kein Verfahren eingeleitet wird, wenn kein Strafantrag vorliegt.

Beispiele:

  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung in manchen Fällen
  • sexuelle Belästigung (§184i StGB)

Bei solchen Delikten ist eine Anzeige allein nicht genug – du musst zusätzlich einen Strafantrag stellen.

Nicht alles, was sich falsch anfühlt, ist strafbar – aber vieles eben doch. Hier findest Manches, das du anzeigen kannst und solltest:

Körperliche Übergriffe

  • Jede Form von unerwĂĽnschtem körperlichem Kontakt (z. B. Anfassen ohne Einwilligung, WegstoĂźen, Schubsen)
  • Körperverletzung, auch bei geringerem Schaden

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt

  • AnzĂĽgliche oder sexualisierte Bemerkungen
  • UnerwĂĽnschte BerĂĽhrungen, KĂĽsse, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte
  • Jegliche sexuelle Handlung ohne Einwilligung (§177 StGB)

Queerfeindliche oder diskriminierende Sprache und Drohungen

  • Beleidigungen aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder geschlechtlicher Identität
  • Hassrede (auch online)
  • Bedrohung oder Anstiftung zu Gewalt

Diskriminierung durch Polizei oder Sicherheitsdienste

  • Du kannst auch Anzeigen gegen Polizeigewalt oder diskriminierendes Verhalten durch Beamt*innen stellen – dafĂĽr gibt es unabhängige Stellen zur UnterstĂĽtzung (z. B. LADS)

Im folgenden Abschnitt listen wir konkrete Beispiele für queerfeindliche, sexistische und übergriffige Sprache sowie Handlungen auf, die während des Monnem Pride oder im Alltag vorkommen können. Diese Inhalte können emotional belastend sein. Die Liste ist in einem ausklappbaren Bereich versteckt – du entscheidest, ob und wann du sie öffnest. Einen Ratgeber zu diesem Thema findest du hier.

Click hier um Beispiele fĂĽr strafbare Beleidigungen zu sehen
  • „Du Schwuchtel, geh zurĂĽck, wo du herkommst!“ (§185 StGB Beleidigung)
  • „Der hat doch AIDS, der steckt bestimmt alle an.“ (§186 StGB Ăśble Nachrede)
  • „Die betrĂĽgt alle, sie ist gar keine echte Frau.“ (§187 StGB Verleumdung)
  • „Alle Schwulen und Lesben gehören weggesperrt.“ (§130 StGB Volksverhetzung)
  • „Trans Menschen zerstören unsere Gesellschaft.“ (§130 StGB Volksverhetzung)
  • „Wenn ihr weiter Händchen haltet, passiert was.“ (gegen einem gleichgeschlechtlichen Paar gerichtet – §241 StGB Bedrohung)
  • Angriff unter queerfeindlichen Beleidigungen. (§223 StGB Körperverletzung, ggf. §46 Abs. 2 StGB strafverschärfend wegen Hassmotiv)

Wenn du von queerfeindlicher, sexistischer oder diskriminierender Gewalt betroffen bist, kann das tiefe emotionale Spuren hinterlassen. Auf unserer Seite „Du bist nicht allein“ → findest du Anlaufstellen, Beratungsangebote und Ressourcen, die dich in deiner emotionalen Verarbeitung unterstützen können – anonym, solidarisch und traumasensibel.

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